|
In der heutigen Sitzung hat sich der Senat der JKU Linz leider ganz knapp für die Wiedereinführung von Studiengebühren ausgesprochen. Der zuerst abgestimmte Antrag auf Vertagung der Entscheidung bis zu einer Klärung der rechtlichen Lage durch den Vfgh wurde mit 13:13 Stimmen denkbar knapp nicht angenommen. Bei der darauf folgenden Abstimmung über den Antrag auf die autonome Einführung von Studiengebühren durch das Rektorat verließen einige Personen die Sitzung, weshalb der Antrag mit 13:10 Stimmen angenommen wurde. Die Drohung des Rektorats im Falle einer Ablehnung Stellen zu streichen hat damit leider seine Wirkung nicht verfehlt. Die ÖH hat bis zuletzt versucht durch persönliche Gespräche und Argumente Studiengebühren zu verhindern, unterlag jedoch vorerst den Erpressungsmitteln des Ministers und des Rektorats. Das entgültige Wort hat jedoch der Verfassungsgerichtshof. Hier trotzdem noch die Stellungnahme der GRAS, die auch im Senat vorgebracht wurde.
Sehr geehrte Senatsmitglieder, Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Vertreter der Studierendenkurie im Senat und der GRAS möchte ich einige meiner Ansichten, wichtige Argumente und bisher wenig beachtete Implikationen zum Studiengeührendiskurs anbringen.
Das von Minister Töchterle in Auftrag gegebene Modell zu autonomen Studiengebühren beruht auf einer einzelnen Rechtsmeinung, die mittlerweile durch vier Gutachten entkräftet wurde. Daraus ergibt sich ganz klar keine rechtliche Grundlage, die die Einführung von autonomen Studiengebühren rechtfertigen würde. Für uns ist klar, dass es nicht Aufgabe der Universitäten und auch nicht Aufgabe des Senats ist, die Versäumnisse der Politik und der Regierung nachzuholen. Durch genau diese Vorgehensweise von Minister Töchterle wird nicht nur ein Keil zwischen die einzelnen Universitäten, sondern auch zwischen die Universitätsakteur*innen innerhalb der Universitäten getrieben. Das zeigt sich im Druck, den das Ministerium im Zuge der Leistungsvereinbarungen auf die Universitäten ausübt, welcher heute vom Rektorat an den Senat weitergegeben wird. Der Senat steht nun vor der Entscheidung, ob er diesen finanziellen Druck an die Studierenden weiterreichen will, die als letztes Glied in der Kette keine Möglichkeit mehr haben, die Belastung abzuwälzen. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers bzw. der Gesetzgeberin die Finanzierung der Hochschulen sicherzustellen, dorthin soll diese Verantwortung auch zurückgewiesen werden.
Die Studiengebührenregelung, die durch diesen Satzungsentwurf vorgelegt wurde, betrifft einerseits Studierende die, aus welchen Gründen auch immer, über der Mindeststudiendauer liegen oder Studierende aus nicht-EWR Ländern. Genau diese zwei Gruppen werden bereits jetzt aus dem sozialen Sicherungssystem ausgeschlossen, weil sie entweder den Anspruch darauf verloren haben oder diesen (Anspruch) nie gehabt haben. Die Lebenssituation der Betroffenen würde sich durch diese Regelung noch prekärer gestalten und sie damit doppelt bestrafen. Bei dem viel genannten Argument, Studiengebühren würden die Verbindlichkeit von Studierenden gegenüber ihrem Studium erhöhen, handelt es sich um einen Trugschluss, viel mehr führen sie zu zahlreichen Studienabbrüchen oder zusätzlich verlängerten Studienzeiten.
Wir erleben in den letzten Jahren einen Diskurs über Bildung, der immer mehr auf finanzielle Sachzwänge verkürzt wird. Der notwendigen Debatte über den Stellenwert der Bildung in unserer Gesellschaft wird dadurch kein Raum mehr geboten. Die Studiengebührendebatte als solche begreifen wir als Teil dieser Reduzierung von bildungspolitischen Fragen auf einige wenige, vorwiegend ökonomische Aspekte.
Den uns im bildungspolitischen Kontext unterrepräsentierten und viel wichtigern Fragestellungen wird z.B im Projekt "Forum Hochschule" der ÖH Bundesvertretung Rechnung getragen. Wir möchten Sie zu einer Informationsveranstaltung zu diesem Thema einladen, die am 21. Juni in der Halle C stattfinden wird.
In den letzten Wochen haben sich 14 von 20 Universitäten gänzlich oder zumindest vorläufig gegen die Einführung von Studiengebühren entschieden. Wir fordern den Senat der JKU auf, ein eindeutiges Zeichen gegen die Vorgehensweise der Politik und des Wissenschaftsministeriums zu setzen. Diese zerstört die, in der finanziell gerade so schwierigen Zeit, notwendige Solidarität zwischen den einzelnen Universitätsakteur*innen. Darum plädieren wir für ein gemeinsames Auftreten gegen den Satzungsentwurf über die Einführung von autonomen Studiengebühren.
|